Hygienevorschriften für Schwimmbadwasser

(1) Vorschriften über die Verwaltung der öffentlichen Gesundheit
Am 1. April 1987 erließ der Staatsrat die Verordnung über die Gesundheitsverwaltung in öffentlichen Einrichtungen. Diese regelt die Gesundheitsverwaltung in öffentlichen Einrichtungen und die Lizenzierung der Gesundheitsaufsicht. Öffentliche Einrichtungen umfassen 28 verschiedene Kategorien, darunter Schwimmbäder und Sporthallen. Wasserqualität, Luftqualität, Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Windgeschwindigkeit sowie Beleuchtung müssen den nationalen Gesundheitsstandards und -anforderungen entsprechen. Der Staat setzt ein System von Gesundheitslizenzen für öffentliche Einrichtungen um. Einrichtungen, die die nationalen Gesundheitsstandards und -anforderungen nicht erfüllen und dennoch weiter betrieben werden, können von der zuständigen Gesundheitsbehörde mit Verwaltungsstrafen belegt und öffentlich angeprangert werden.
(2) Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die Verwaltung des öffentlichen Gesundheitswesens
Mit Verordnung Nr. 80 des ehemaligen Gesundheitsministeriums vom 10. März 2011 wurden die Durchführungsbestimmungen für das Gesundheitsmanagement öffentlicher Orte (nachfolgend „die detaillierten Bestimmungen“ genannt) erlassen. Die „Bestimmungen“ wurden nun erstmals im Jahr 2016 und zum zweiten Mal am 26. Dezember 2017 geändert.
Die „Detaillierten Vorschriften“ legen fest, dass das von den Betreibern öffentlicher Einrichtungen bereitgestellte Trinkwasser den nationalen Hygienevorschriften für Trinkwasser entsprechen muss und dass die Wasserqualität von Schwimmbädern (und öffentlichen Kühlräumen) den nationalen Hygienevorschriften und -anforderungen genügen muss.

Betreiber öffentlicher Orte sind verpflichtet, gemäß den Hygienevorschriften und -normen mindestens einmal jährlich Hygieneprüfungen der Luft, der Feinstaubbelastung, der Wasserqualität, der Beleuchtung, des Lärms, der Kundenversorgung und der Geräte in den öffentlichen Orten durchzuführen. Entsprechen die Prüfergebnisse nicht den Hygienevorschriften und -normen, sind die Mängel umgehend zu beheben.

Betreiber öffentlicher Orte sind verpflichtet, die Testergebnisse wahrheitsgemäß und gut sichtbar zu veröffentlichen. Verfügt der Betreiber eines öffentlichen Ortes nicht über die notwendigen Testmöglichkeiten, kann er die Testung in Auftrag geben.
Wenn gegen den Betreiber einer öffentlichen Einrichtung einer der folgenden Umstände vorliegt, ordnet die zuständige Gesundheitsbehörde der lokalen Volksregierung auf Kreisebene oder höher die Behebung der Mängel innerhalb einer bestimmten Frist an, erteilt eine Verwarnung und kann eine Geldbuße von bis zu 2.000 Yuan verhängen. Kommt der Betreiber dieser Aufforderung nicht innerhalb der Frist nach und entspricht die Hygienequalität der öffentlichen Einrichtung dadurch nicht mehr den Hygienevorschriften, wird eine Geldbuße von mindestens 2.000 Yuan, höchstens jedoch 20.000 Yuan verhängt. In schwerwiegenden Fällen kann die Betriebserlaubnis zur Behebung der Mängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen entzogen oder sogar die Hygienelizenz widerrufen werden.
(1) Versäumnis, hygienische Prüfungen der Luft, des Mikroklimas, der Wasserqualität, der Beleuchtung, des Lärms, der Kundenversorgung und der Geräte an öffentlichen Orten gemäß den Vorschriften durchzuführen;
Verstöße gegen die Vorschriften zur Reinigung, Desinfektion und Säuberung von Kundenbedarf und -geräten sowie zur Wiederverwendung von Einwegmaterialien und -geräten.
(3) Hygienestandard für Trinkwasser (GB5749-2016)
Trinkwasser bezeichnet Wasser, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist und sowohl zum Trinken als auch für den Hausgebrauch bestimmt ist. Es darf keine pathogenen Mikroorganismen, keine gesundheitsschädlichen chemischen oder radioaktiven Substanzen enthalten und muss gute sensorische Eigenschaften aufweisen. Um die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten, wird es desinfiziert. Die Norm legt fest, dass der Gehalt an gelösten Feststoffen 1000 mg/l, die Gesamthärte 450 mg/l und die Gesamtkeimzahl im gesamten Dickdarm unter 100 KBE/ml liegen darf.
(4) Gesundheitsmanagementstandards an öffentlichen Orten (GB 17587-2019)
Der Standard für das Gesundheitsmanagement in öffentlichen Einrichtungen (GB 37487-2019) integriert und präzisiert die allgemeinen Gesundheitsanforderungen des Standards von 1996 zur hygienischen Klassifizierung öffentlicher Einrichtungen (GB 9663–9673-1996, GB 16153-1996) und ergänzt diese um Inhalte zum Gesundheitsmanagement und zur Mitarbeitergesundheit. Er präzisiert die Anforderungen an das Wassermanagement von Schwimmbad- und Badewasser und schreibt vor, dass die Sanitäranlagen und -geräte in Schwimmbädern ordnungsgemäß funktionieren und das Badewasser entsprechend den Gegebenheiten gereinigt werden muss, um sicherzustellen, dass die Wasserqualität von Trinkwasser, Schwimmbad- und Badewasser den Gesundheitsstandards entspricht.
1 Die Qualität des in künstlichen Schwimm- und Badeanlagen verwendeten Rohwassers muss den Anforderungen der Norm GB 5749 entsprechen.
2. Die Anlagen und Geräte zur Wasseraufbereitung, Desinfektion und Wasserbefüllung im künstlichen Schwimmbecken müssen einwandfrei funktionieren. Täglich ist ausreichend Frischwasser nachzufüllen und bei Bedarf umgehend zu überprüfen. Die Wasserqualität des Schwimmbeckens muss den Anforderungen der Norm GB 37488 entsprechen. Während des Betriebs des Kinderbeckens ist eine kontinuierliche Frischwasserzufuhr sicherzustellen.
3. Das im Schwimmbad aufgestellte Desinfektionsbecken für das Fußbad sollte alle 4 Stunden unter normaler Nutzung des Beckenwassers ausgetauscht werden, und der Gehalt an freiem Restchlor sollte bei 5 mg/l bis 10 mg/l gehalten werden.
4. Bei der Bedienung von Dusch- und Badewasserleitungen, Geräten, Anlagen und anderen Systemen sollten Bereiche mit stehendem Wasser und stagnierendem Wasser vermieden werden, und die Duschdüse sowie der Warmwasserhahn sollten sauber gehalten werden.
5. Das Badewasser muss aufbereitet und recycelt werden. Die Aufbereitungsanlage muss einwandfrei funktionieren, und während der Öffnungszeiten muss täglich ausreichend frisches Wasser zugeführt werden. Die Wasserqualität des Pools entspricht den Anforderungen der Norm GB 37488.
(5) Gesundheitsindikatoren und Grenzwertvorgaben für öffentliche Orte (GB 17588-2019)
Schwimmbäder in öffentlichen Einrichtungen dienen der Öffentlichkeit zum Lernen, zur Unterhaltung und zum Sport. Da sie sich in relativ großer Zahl an öffentlichen Orten befinden, kommt es häufig zu Kontakten zwischen Menschen, wodurch die Ausbreitung von Krankheiten (insbesondere Infektionskrankheiten) begünstigt wird. Aus diesem Grund legt der Staat verbindliche Gesundheitsindikatoren und -anforderungen fest.
1 künstliches Schwimmbecken

Der Wasserqualitätsindex muss die Anforderungen der folgenden Tabelle erfüllen, und das Rohwasser sowie das Zusatzwasser müssen die Anforderungen von GB5749 erfüllen.
2 Naturschwimmbecken
Der Wasserqualitätsindex muss die Anforderungen in der folgenden Tabelle erfüllen.
3 Badewasser
Legionella pneumophila darf im Badewasser nicht nachweisbar sein, die Trübung des Poolwassers darf 5 NTU nicht überschreiten, und sowohl das Rohwasser als auch das Zusatzwasser für das Poolwasser müssen den Anforderungen der Norm GB 5749 entsprechen. Die Badewassertemperatur sollte zwischen 38 °C und 40 °C liegen.
(5) Hygienevorschriften für die Gestaltung öffentlicher Orte – Teil 3: Künstliche Schwimmbäder
(GB 37489.32019, teilweise Ersatz für GB 9667-1996)
Diese Norm regelt die Gestaltungsanforderungen für künstliche Schwimmbecken, die sich wie folgt zusammenfassen lassen:
1. Grundvoraussetzungen
Muss den Anforderungen von GB 19079.1 und CJJ 122 entsprechen, muss den Anforderungen von GB 37489.1 entsprechen.
2 Gesamtlayout und Funktionsaufteilung
Künstlicher Abfluss sollte in der Nähe des Schwimmbeckens, der Wäscherei für schwere Kleidung, des Büros, der öffentlichen Toiletten, des Wasseraufbereitungsraums und der speziellen Lagerräume für Abwasserentsorgung eingerichtet werden. Entsprechend den Umkleide- und Waschräumen ist bei der Planung der Abflusssysteme eine geeignete Raumaufteilung und eine sinnvolle Anordnung der Räume zu berücksichtigen. Der Wasseraufbereitungsraum und das Desinfektionsmittellager dürfen nicht mit dem Schwimmbecken, den Umkleide- und Duschräumen verbunden sein. Künstliche Schwimmbecken sollten nicht im Untergeschoss angelegt werden.
3 Monomere

(1) Schwimmbecken: Die Schwimmbeckenfläche pro Person sollte mindestens 25 m² betragen. Kinderbecken und Erwachsenenbecken dürfen nicht miteinander verbunden sein. Für beide Becken ist ein kontinuierliches Wasserzirkulationssystem einzurichten. Schwimmbecken mit unterschiedlichen Tief- und Flachwasserzonen müssen deutlich sichtbare Warnschilder für die Wassertiefe bzw. die Tief- und Flachwasserzonen aufweisen oder klar abgegrenzte Tief- und Flachwasserzonen schaffen.
(2) Umkleidekabine: Der Durchgang zur Umkleidekabine sollte geräumig sein und eine gute Luftzirkulation gewährleisten. Die Spinde sollten aus glatten, gasdichten und wasserdichten Materialien bestehen.
(3) Duschraum: Es sollten separate Duschräume für Männer und Frauen eingerichtet werden, wobei für jeweils 20 Personen 30 Duschköpfe vorgesehen sein sollten.
(4) Fußdesinfektionsbecken: Der Duschraum, der zum Schwimmbad führt, sollte zwangsweise durch ein Fußdesinfektionsbecken geführt werden. Die Breite des Beckens sollte der Breite des Korridors entsprechen, die Länge mindestens 2 m und die Tiefe mindestens 20 m betragen. Das Fußdesinfektionsbecken sollte mit einer Wasserversorgung und einem Abfluss ausgestattet sein.
(5) Reinigungs- und Desinfektionsraum: Zur Bereitstellung von Handtüchern, Duschmöglichkeiten, Toiletten und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie zur Selbstreinigung und -desinfektion sollte ein spezieller Reinigungs- und Desinfektionsraum eingerichtet werden. Dieser Reinigungs- und Desinfektionsraum sollte Handtücher, Duschmöglichkeiten, Toiletten und ein spezielles Reinigungs- und Desinfektionsbecken enthalten.
(6) Desinfektionsmittellager: Dieses muss separat eingerichtet sein und sich in der Nähe des Nebeneingangs im Gebäude sowie des Dosierraums der Wasseraufbereitungsanlage befinden. Wände, Böden, Türen und Fenster müssen aus trübungsbeständigen und leicht zu reinigenden Materialien bestehen. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Augenspülmöglichkeiten müssen vorhanden sein.
4 Poolwasseraufbereitungsanlagen
(1) Es sollte ein spezieller Wasserzähler zur Messung der Schwimmbadwasserzufuhr installiert werden.
(2) Es ist angemessen, ein Fernüberwachungs- und Online-Aufzeichnungsgerät für Wasserzähler zu installieren.
(3) Der Wasserkreislauf im Pool sollte 4 Stunden nicht überschreiten.
(4) Es sollte ein Online-Überwachungsgerät zur Messung von Rest-Sauerstoff, Trübung, pH-Wert, Redoxpotenzial und anderen Indikatoren der Wasserqualität eingerichtet werden. Der Messpunkt sollte an der Umwälzleitung nach der Umwälzpumpe und vor dem Durchflussverfahren angebracht werden.:(Der Messpunkt an der Umwälzleitung sollte vor der Zugabe des Flockungsmittels liegen.
(5) Der Sauerstoffanreicherer sollte installiert sein, und der Chlorinator sollte über eine ununterbrochene Wasserversorgung mit konstantem Druck verfügen; sein Betrieb und Stopp sollten mit dem Betrieb und Stopp der Umwälzpumpe verriegelt sein.
(6) Der Desinfektionsmitteleinlass sollte zwischen dem Wasserauslass der Schwimmbadwasseraufbereitungs- und -filteranlage und dem Schwimmbadwasserauslass angeordnet sein.
(7) Die Umwälzreinigungsanlage darf nicht mit den Duschwasser- und Trinkwasserleitungen verbunden werden.
(8) Der Bereich für die Befüllung, Reinigung und Desinfektion sollte sich auf der windabgewandten Seite des Schwimmbeckens befinden und mit Warnschildern versehen sein.
(9) Der Wasseraufbereitungsraum für Schwimmbäder muss mit einer Detektions- und Alarmeinrichtung ausgestattet sein, die auf die Reinigung, Desinfektion und Erwärmung des Schwimmbadwassers abgestimmt ist. Außerdem muss eine eindeutige Kennzeichnung vorhanden sein.
(10) Es sollte eine Haarfiltervorrichtung bereitgestellt werden.
Die in diesem Artikel dargestellten Inhalte basieren ausschließlich auf meinem persönlichen Verständnis von Rechtsnormen und dienen lediglich der Information der Leser. Bitte konsultieren Sie die offiziellen Dokumente der zuständigen staatlichen Verwaltungsbehörden.